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Evakuierungshelfer.
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Aufgaben und
Verantwortung des
Evakuierungshelfers |
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Flucht- und
Rettungswege.
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Sicherheit in
Flucht- und
Rettungswegen
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Angst- und Panikreaktion.
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Massnahmen
zur Panikvermeidung
im Gefahrenfall
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E
V A K U I E R U N G S H E L F E R
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Evakuierungshelfer.
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Arbeitgeber
haben Mitarbeiter zu benennen, die für den Fall eines Brandes erforderlichenfalls
Aufgaben der
Evakuierung der übrigen Beschäftigten übernehmen. Diese
Evakuierungshelfer unterstützen
die Flucht und Rettung von Beschäftigten oder Besuchern. Anzahl,
Ausbildung und Ausrüstung der Evakuierungshelfer
müssen dabei in einem angemessenen Verhältnis zur
Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden Gefahren stehen. Sie
können ihre Aufgaben nur dann effektiv wahrnehmen, wenn eine
Vorbereitung auf deren Aufgaben regelmäßig durchgeführt
wird.
Entschlossenheit
im Unglück ist immer der halbe Weg zur Rettung.
Pestalozzi,
schw. Pädagoge, 1746 - 1827
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Der
Evakuierungshelfer ist über die allgemeine
Unterweisung der Beschäftigten hinaus für seine Aufgaben bei der
Gebäuderäumung und an den Sammelplätzen und besonderen
Maßnahmen im Brandfall zu schulen. Werden
z.B. in einem Betrieb Mitarbeiter beschäftigt, die bei
einer Evakuierung Hilfe durch andere Personen bedürfen, sind die
Evakuierungshelfer mit ggf. erforderlichen Hilfsmitteln zur Evakuierung
behinderter Mitarbeiter einzuweisen.
Für
Mitarbeiter aus
Industrie, Gewerbe und Dienstleistung bieten wir die
praxisbezogene Ausbildung zum
Evakuierungshelfer.
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- Brandgefahren
am Arbeitsplatz
- Aufgaben
Evakuierungshelfer
- Gefahren
im Brandfall
- Hilfestellung
bei Evakuierung
- Brandschutzorganisation
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Unterweisungsnachweis
§§
9, 10, 12
ArbSchG i.V.m. §§ 4, 21 BGV
A1 und BGI
560
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Vor-Ort-Training
I Erfahrene Trainer I Keine Nebenkosten I Deutschlandweit [mehr...] |
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Flucht- und
Rettungswege.
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Flucht- und Rettungswege sollen im
Ernstfall eine schnelle Flucht von Personen ermöglichen. Sie
führen auf
schnellstem und sichersten Weg ins Freie oder in
einen
gesicherten Bereich. Sie dienen den Rettungskräften auch als
Zugang zur Rettung von Menschen
und Tieren, sowie als Angriffsweg für wirksame Löscharbeiten.
Jeder muß ein Gebäude im
Brandfall möglichst schnell verlassen, denn
Flucht- und Rettungswege sind nur passierbar, solange sich dort noch
kein Brandrauch ausbreitet. Neben der
Sichtbehinderung enthält Brandrauch verschiedene Atemgifte, wie das geruchlose Kohlenmonoxid,
hochgiftige Blausäure und Chlorwasserstoff mit ätzender
Wirkung auf die
Atemwege. Bereits
nach wenigen Atemzügen
verursacht Brandrauch starke Atembeschwerden und
Vergiftungserscheinungen. Nach zwei
Minuten kann eine Rauchvergiftung bereits tödlich sein.
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Damit
über diese Flucht- und Rettungswege alle Personen, die sich vor einer auftretenden
Gefahr möglichst schnell in
Sicherheit
gelangen, ist
deren Verlauf
mit selbstleuchtenden oder beleuchteten Symbolen gekennzeichnet. Bereits nach kurzer Zeit füllt
jedoch ein Brand ein
Gebäude so
stark mit schwarzem Rauch, dass die übliche Orientierung an
Räumlichkeiten oder einer Beschilderung völlig verloren geht.
Unsere erfahrenen Fachlehrer
und Trainer zeigen
anschaulich die Rauchausbreitung und erklären Möglichkeiten
der Rauchrückhaltung oder des Rauchabzuges in Flucht- und
Rettungswegen.
Mit unseren mobilen
Rauchgeneratoren zur realitätsnahen Darstellung der Entstehung und
Ausbreitung von Rauch können Orientierungs- und
Fluchtwegübungen
überall sicher
und gesundheitlich völlig unbedenklich ohne
Kondensationsrückstände
durchgeführt werden. |
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- Flucht-
und Rettungswege
- Verhalten
bei Gefahr
- Rauchschutz
in Fluchtwegen
- Orientierung
bei Verrauchung
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Praktische
Fluchtwegübung §§ 9, 10, 12
ArbSchG, §4 ArbStättV
i.V.m. §§ 4, 22 BGV
A1
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Realistische
Verrauchung I Für jeden Teilnehmer I Unbedenklich I Keine
Rückstände [mehr...] |
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Werden
zur Rauchdarstellung minderwertige Fluide verwendet, deren Bestandteile
reizende oder gesundheitsschädliche Eigenschaften aufweisen,
entstehen gesundheitsgefährdende Zersetzungsprodukte. Auch durch Rückstände
aldehydhaltiger Fluide können gesundheitsgefährdende
Aldehyde freigesetzt werden. Für die von uns eingesetzten und
für
unsere Geräte zugelassenen Fluide liegen uns Unbedenklichkeitserklärungen
des Herstellers bzw. Lieferanten vor:
Der in unseren
Übungen künstlich erzeugte Nebel ist gesundheitlich
unbedenklich!
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Seitenanfang |
Angst- und
Panikreaktionen.
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Ein
Mensch, der in
Lebensgefahr gerät, steht unter enormen Stress und ist meist
nicht mehr handlungsfähig. In Gefahrensituationen verhalten sich
daher viele Menschen häufig entgegen aller Vernunft. So führen Brände, freiwerdende
Gefahrstoffe oder Bedrohungslagen immer wieder zu
panikartigem Verhalten. Die Gefährdungen und Folgen einer
solchen
Panikentwicklung können größer sein, als die
eigentliche Gefahr.
Panikverhalten
kann entstehen, wenn Personen aus lebensbedrohlichen Situationen
fliehen. Instinktive Verhaltensmuster verhindern die objektive
Wahrnehmung und Bewertung der Situation. Die veränderte
Wahrnehmung oder Fehlinformationen über die
Gefährdung, sowie eine gegenseitige Behinderungen an
(Not-)Ausgängen oder die unzureichende Verteilung auf
weitere Fluchtwege, führen zu einem überstürztem
Fluchtverhalten.
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Ausgebildete
Evakuierungshelfer
können die Entstehung einer Panik als unkontrollierbare
Fluchtbewegung frühzeitig erkennen und dieser durch geeignete Maßnahmen entgegenwirken,
um eine Eskalation der Situation zu vermeiden. Hierzu müssen Sie auf die eigene Stress- Reaktion, sowie auf den
Umgang mit betroffenen Personen
während eines Schadensereignisses bzw. einer Krisensituation vorbereitet werden.
Unsere
erfahrenen Fachlehrer
und Trainer zeigen in einer simulierten Brand- und Rauchsituation die
psychologischen Mechanismen bestimmter Verhaltensmuster in
Gefahrensituationen.
Mit
unseren
erfahrenen Sicherungsposten zur Betreuung der Übungsteilnehmer und mobilen
Rauchgeneratoren können Bewegungs- und
Wahrnehmungsübungen
überall sicher
und gesundheitlich völlig unbedenklich ohne
Kondensationsrückstände
durchgeführt werden.
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- Reizeinwirkung
bei Gefahr
- Verhaltensmuster
- Angst-
und Panikreaktionen
- Panikvermeidung
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Praktische
Fluchtwegübung §§ 9, 10, 12
ArbSchG, §4 ArbStättV
i.V.m. §§ 4, 22 BGV
A1
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Realistische
Verrauchung I Für jeden Teilnehmer I Unbedenklich I Keine
Rückstände [mehr...] |
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Da
Nebel in höherer Konzentration zu einer Trockenheit der Atemwege
durch die hygroskopische Eigenschaft des Nebels führen kann, ist
vorher rechtzeitig über einen Nebeleinsatz zu informieren. Aufgrund
fehlender Orientierung besteht die Gefahr von
Angstzuständen. Jeder benebelte Raum muss daher von unterwiesenen
Personen überwacht werden: In
unseren Übungen stehen den Teilnehmern je nach
Raumgröße ein oder mehrere erfahrene Sicherungsposten zur
Seite!
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