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Feuergefährliche
Arbeiten.
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Brandgefahren durch Feuerarbeiten
außerhalb
geeigneter Arbeitsplätze
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Brandwache.
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Sicherheit vor, während und nach
Feuerarbeiten
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Schweißerlaubnis.
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Fachkunde zur
Freigabe von Feuerarbeiten (Schweißerlaubnis) |
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B
R A N D S C H U T Z B E I F E U E R A R B E I T E N
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Feuergefährliche
Arbeiten.
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Tätigkeiten,
bei denen offenes Feuer bzw. ein Lichtbogen
benötigt wird, um Stoffe miteinander zu verbinden
(schweißen) oder zu trennen (schneiden) oder um Stoffe
verarbeitungsfähig zu machen (z. B. Teer) bergen
naturgemäß ein erhöhtes Gefährdungspotential: Schweiß- und Lötgeräte
erzeugen Temperaturen bis zu 4.000 Grad Celsius. Durch
Metallspritzer (Schweißperlen) und Funkenflug besteht eine
Brandgefahr auch noch in großer Entfernung.
Bei
Bau-, Montage-, Instandhaltungs und Wartungsarbeiten müssen diese
gefährlichen Arbeitsverfahren außerhalb dafür
eingerichteter
Arbeitsplätze ausgeführt werden.
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Dabei werden die Brandentstehungsgefahren
der betrieblichen Umgebung durch Unkenntnis der
betrieblichen Gefahrenlage oftmals unterschätzt. Für die
Festlegung der Sicherheitsmaßnahmen ist daher die enge
Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und ausführender Werkstatt- oder
Instandsetzungsabteilung bzw. beauftragter externer Fremdfirmen notwendig. Alle beteiligten
Personen müssen über den Ablauf der Feuerarbeiten und
erforderliche Schutzmaßnahmen unterrichtet sein.
Wir bieten die Schulung über die möglichen
betriebsspezifischen Gefahren und erforderlichen
Schutzmaßnahmen bei Feuerarbeiten.
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- Arbeiten mit
erhöhter Brandgefahr
- Gefahren
von Feuerarbeiten
- Pflichten
vor Arbeitsbeginn
- Koordination
gefährlicher Arbeiten
- Brandschutz-Maßnahmen
- Schweißerlaubnis
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Unterweisungsnachweis
§§
7,
12 ArbSchG
i.V.m. §§ 4, 7 BGV A1
und BGR
500 Kap.2.26 |
Vor-Ort-Training
I Erfahrene Trainer I Keine Nebenkosten I Deutschlandweit [mehr...] |
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Brandwache.
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Können
bei Feuerarbeiten brennbare Gegenstände um die Arbeitsstelle
nicht
beseitigt werden, muß die Umgebung aber auch angrenzende
Räume auf eine
Brandentstehung hin beobachtet und kontrolliert werden. Auch nach
Beendigung der
Feuerarbeiten müssen Arbeitsstelle und Umgebung auf
Erwärmung,
Brandgeruch, Schwel- und
Glimmstellen und kleine Brandnester kontrolliert werden. Die Kontrolle
ist in regelmäßigen Abständen
durchzuführen,
erforderlichenfalls auch über mehrere Stunden
bis sicher feststeht, daß keine Brandgefahr mehr gegeben ist.
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Hierzu
ist das Aufstellen einer ausgebildeten Brandwache vorgeschrieben. Sie
überwacht
den gesamten Gefahren- bzw.
Sicherheitsbereich, insbesondere
auch die
Ausbreitung von Funken und Tropfen
in benachbarte
und darunter lie-
gende Betriebsbereiche. Um
eventuelle Entstehungsbrände sofort ablöschen zu können,
ist die
Bereithaltung des Feuerlöschgerätes bis zum Ende der
Brandwache
erforderlich.
Erfahrene
Fachlehrer und Trainer vermitteln die Brandschutz-Maßnahmen bei
Feuerarbeiten für
Mitarbeiter, die bei Feuerarbeiten als Brandwache eingesetzt werden.
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- Aufgaben
der Brandwache
- Funkenflug
und Gefahrenbereich
- Wärmeleitung
in andere Räume
- Kontrolle
gegen Entstehungsbrände
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Unterweisungsnachweis
§§
7,
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i.V.m. §§ 4, 7 BGV A1
und BGR
500 Kap.2.26 |
Vor-Ort-Training
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Unser Vorschlag!
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Ihre Anforderungen?
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Kontakt...
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Aus
unserem bewährten Trainingsprogramm empfehlen wir Ihnen hierzu ein
entsprechendes Schulungsangebot:
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Gerne
erstellen wir für Sie ein Schulungprogramm nach Ihren
Anforderungen und Wünschen, z.B. mit weiteren Themen:
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Nehmen
Sie [Kontakt]
mit uns auf. Wir erstellen Ihnen gerne ein konkretes Angebot! |
Brandschutz-Training
bei Feuerarbeiten
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Brandschutz-Training
zum Feuerlöscher-Einsatz |
Feedback-Formular
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Schweißerlaubnis.
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Bauliche
Maßnahmen, Montagen, Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten
machen
oftmals Schweiß-, schneid- und andere feuergefährliche
Arbeiten
außerhalb geeigneter Arbeitsplätze
erforderlich. Aufgrund unzureichender Sicherheitsvorkehrungen kommt es
durch Schweiß-, Schneide- und Lötarbeiten immer wieder zu
Großbränden.
Brandrisiken müssen also bereits im
Vorfeld begrenzt werden. Es müssen zahlreiche
Maßnahmen vor, während und nach Durchführung der
Feuerarbeiten
umgesetzt werden. Unerlässlich
ist eine großzügige Absicherung der betreffenden
Arbeitsstelle, angefangen bei der
Beseitigung brennbarer Gegenstände über laufende Kontrollen
der
Sicherheitsvorkehrungen bis hin zum Bereithalten eines
Feuerlöschgerätes. In
feuer- und explosionsgefährdeten Bereichen darf daher nur mit
schriftlicher Genehmigung durch autorisierte Vorgesetzte gearbeitet
werden. |
Personen, die den erforderlichen
Erlaubnisschein im Freigabeverfahren ausstellen und die Schutzmaßnahmen
überwachen, müssen die erforderliche
Fachkunde besitzen. Für
die Qualifizierung von
Führungskräften, die für
Arbeiten in
Behältern
und engen Räumen
Freigabeverfahren und Aufsicht
durchführen sollen, bieten
wir die praxisbezogene Schulung zur Planung und sicheren
Durchführung dieser Arbeiten, sowie zur Erstellung eines
Rettungskonzeptes.
Für die Qualifizierung von
Führungskräften, die für Schweiß-, Schneid- und
andere Feuerarbeiten
außerhalb geeigneter Werkstätten die Aufsicht
Freigabe durchführen sollen, bieten wir die Befähigung
für die
sicherheitsgerechte Erteilung eines Erlaubnisscheines für
Feuerarbeiten
außerhalb dafür eingerichteter Arbeitsplätze
(Schweißerlaubnisschein).
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- Verantwortung
und Haftung
- Koordination bei gefährl. Arbeiten
- Feuerarbeiten
und Arbeitsverfahren
- Brandgefährdungsbeurteilung
- Besondere
Arbeitsbereiche
- Brandschutz-Maßnahmen
- Freigabeverfahren
- Ausstellen
der Schweißerlaubnis
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Fachkunde
§§
7,
12 ArbSchG
i.V.m. §§ 7, 8 BGV A1
und BGR
500 Kap.2.26 und VdS
2008, 2047 |
Mobiles
Feuerlöschtraining I Für jeden Teilnehmer I Keine Nebenkosten
I Keine
Rückstände [mehr...] |
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Unser Vorschlag!
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Gerne
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Nehmen
Sie [Kontakt]
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Fachkunde zur Freigabe
von Feuerarbeiten
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Koordinierung
von
gefährlichen Arbeiten
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